Neue Regelungen in Berlin und Brandenburg - Was sich mit dem Corona-Basisschutz in Schulen und Kitas ändert

Mo 04.04.22 | 11:06 Uhr | Von Frank Preiss
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Stühle stehen nach Schulschluss auf den Tischen in einem Unterrichtsraum. (Quelle: dpa/Hauke-Christian Dittrich)
Bild: dpa/Hauke-Christian Dittrich

In Berlin und Brandenburg sind inzwischen die meisten Corona-Maßnahmen zurückgefahren worden. Für Schulen und Kitas bleiben derweil manche Regeln bestehen. Worauf Betroffene achten müssen, fasst Frank Preiss zusammen.

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg ist Anfang April auch in Schulen und Kitas die Maskenpflicht entfallen. An Test-Regeln wird dagegen festgehalten - in Berliner Schulen wird diese sogar verschärft. Die Maßnahmen im Überblick:

BRANDENBURG

In Brandenburger Kitas müssen sich ungeimpfte Kinder wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche testen lassen (Selbsttests zu Hause). Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sowie genesene und vollständig geimpfte Kinder.

Für Eltern gilt beim Betreten des Kita-Geländes und der Kita-Räumlichkeiten keine Maskenpflicht mehr, auch die Kita-Angestellten müssen bei Kontakt untereinander keine Maske mehr tragen. Gleichwohl wird dies empfohlen. Private Kita-Träger können hier aber auch ihr Hausrecht nutzen und individuell über eine Maskenpflicht entscheiden.

Angebote von Drittanbietern wie Kindersport oder Kindertheater sind wieder möglich. Auch Kita-Ausflüge können wieder unternommen werden.

Ungeimpftes pädagogisches Personal muss sich weiterhin täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Unverändert bleiben auch die bisher angewandten Isolations- und Quarantäneregelungen.

Drei Tests pro Woche in Brandenburger Schulen

In Brandenburger Schulen gilt seit dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen.

Weiterhin gelten wird die Testpflicht an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche (Selbsttests zu Hause). Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Ab 2. Mai entfällt die Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher ersatzlos, wie das Bildungsministerium mitteilt [/mbjs.brandenburg.de].

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Unverändert bestehen bleiben die Isolations- und Quarantäneregelungen.

BERLIN

Die Kitas in Berlin sind am 1. April in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Gleichwohl müssen die Kita-Kinder weiterhin dreimal wöchentlich getestet werden (durch Eltern zuhause), wie ein Sprecher der Bildungsverwaltung am Mittwoch dem rbb mitteilte.

Ungeimpfte und nicht genesene Kita-Beschäftigte müssen wie bisher täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Erzieherinnen und Erziehern, die geimpft oder genesen sind, wird zweimal pro Woche ein Schnelltest angeboten.

Für Eltern gilt
: Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Eltern wird beim Betreten des Kita-Geländes und der Kita-Räumlichkeiten das Masketragen weiterhin empfohlen, ebenso Kita-Beschäftigten untereinander. Eine Maskenpflicht gibt es in Berliner Kitas nicht mehr. Private Träger können aber individuell an einer Maskenpflicht auf ihrem Gelände für Eltern und Kita-Personal festhalten.

Die Regelungen für die Absonderungen von mit Corona infizierten Personen gelten unverändert. Das "Test-to-Stay"-Verfahren wird weiterhin durchgeführt.

In der Woche nach den Osterferien tägliche Testpflcht

Die dreimal wöchentliche Testpflicht wird auch an Berliner Schulen bis auf Weiteres bestehen bleiben und sogar ausgeweitet: Seit dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Dazu hat sich die Senatsbildungsverwaltung aus Infektionsschutzgründen entschieden. Alle Schüler sowie Lehrkräfte und übriges Personal unterliegen dieser Testpflicht. In der ersten Schulwoche nach den Osterferien (ab dem 25. April) müssen sich Schüler und Lehrkräfte täglich testen, wie Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse ankündigte.

Die Maskenpflicht ist am 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen entfallen. Bildungssenatorin Busse empfiehlt aber, weiter eine Maske in der Schule zu tragen: "Klar ist aber auch, dass niemand wegen des Tragens und Nichtragens einer Maske Nachteile erfahren darf."

Stufenplan und Musterhygieneplan sind zum 31. März außer Kraft getreten. Bei "schulischen Zusammenkünften mit externen Personen" (z.B. Elternabende, Gremiensitzungen etc.) gilt die 3G-Regel.

Die Regelung, wonach Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden, heißt es in einer Mitteilung der Bildungsverwaltung.

Die Regelungen für die Absonderungen von mit Corona infizierten Personen gelten unverändert. Das "Test-to-Stay"-Verfahren wird weiterhin durchgeführt.

Hygieneregeln bleiben bestehen

Grundsätzlich empfehlen sowohl das Brandenburger Bildungsministerium als auch die Berliner Bildungsverwaltung:

- Räume regelmäßig ausgiebig lüften.

- in Schulen und Kitas auf korrekte Hust- und Niesetikette achten

- regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen

- das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.04.2022, 08:40 Uhr

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Beitrag von Frank Preiss

16 Kommentare

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  1. 16.

    hat die Redaktion heute bei der Senatsverwaltung angefragt, was nun richtig ist? Das Schreiben vom 30.03 oder die Info vom Senat : https://www.berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas/ vom 01.04 ???

  2. 15.

    Wir haben unsere Information aus dem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Kita-Träger. In der Tat widerspricht sie sich, mit der Information des Senats auf berlin.de. Danke für den Hinweis. Wir werden am Montag bei der Senatsverwaltung anfragen welche Information richtig ist.

  3. 14.

    "Was mir bei der neuen Regelung fehlt ist die Verpflichtung des AG auch den geimpften AN einen Test anzubieten. "
    in Berlin ist mitnichten 3G für Kita angestellten!
    Regelungen in Kitas: Für ALLE Beschäftigten gilt ebenfalls eine Testpflicht am Arbeitsplatz: Alle Mitarbeiter:innen müssen sich dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen.
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas/
    habe heute Nachmittag schon darauf hingewiesen, ,nur die Redaktion, sieht nicht den Anlass, mein Kommentar freizuschalten, noch es im ihrem Artikel zu ändern

  4. 13.

    Wenn das Personal krank ist kann die Kita ja gerne öffnen, vielleicht übernehmen die Eltern dann die Betreuung... bei manchen Kommentaren kann man nur mit dem Kopf schütteln. Wer so etwas fordert darf gerne mal vorbeikommen und selber 30 Kinder alleine betreuen. Mit An/Ausziehen, auf Toilette begleiten, Essen austeilen etc. Und selber bitte weder essen, trinken noch auf Toilette gehen.

    Was mir bei der neuen Regelung fehlt ist die Verpflichtung des AG auch den geimpften AN einen Test anzubieten. Ich habe kein Problem mit den Tests, aber ich will die nicht ständig (wie die Masken) selber kaufen...

  5. 12.

    Der Vorteil an den Tests ist das man mitbekommt wenn was im Anflug ist das man den Großeltern nicht mitbringen möchte.

    Persöhnlich hätte ich habe lieber eher Masken und Tests nur bei Symptomen. Syptomatische Personen mit positiven Test bleiben dann gefälligst zu Hause bis die Syptome abgeklungen sind oder der Test negativ wird. Meinetwegen auch eigenverantwortlich da es ja eh nicht mehr kontroliert wird. Bei konsequenten Maskentragen im ÖPNV, Schule, und Läden der Notwendinge Versorgung (e.g. Supermarkt) wäre das viel eher zu verschmerzen.
    Wäre auch günstiger. Stattdessen so ne halbgare Symbolpolitik.

  6. 11.

    Nein nicht in Sibirien und auch nicht inhaftiert
    :-)
    2 Jahre alle Maßnahmen mitgetragen, ab 6 Uhr morgens gearbeitet nachmittags Kinder beschult …
    Vorbildlich alles nach den Wünschen der Regierung mitgemacht und schlussendlich alle Impfungen abgeholt
    Aber jetzt ist mal gut … wer will kann doch alles für sich beibehalten,
    Ich habe schließlich nicht vor , die nächsten Jahre permanent mit Nasenstäbchen und FFP2 Maske meinen Alltag zu bestreiten.

  7. 10.

    Welches Personal meinen sie, wenn das ganze Personal in Quarantäne ist ?? Dann ist kein Personal da das Öffnen kann

  8. 9.

    Ich kann nur raten,sich an die Kitaaufsicht zu wenden. Dann muss die Kita regulär öffnen. Das hat schon am 1.03. in meiner Einrichtung so funktioniert.. Ohne dass vom Personal etwas dagegen unternommen werden kann..

  9. 8.

    Was soll die Kita denn machen, wenn die Erzieher krank sind?
    Dies ist doch kaum eine Frage, ob DIE dies dürfen oder nicht.

  10. 7.

    Oh mein Gott Sie tun ja so als wenn Sie die letzten 40 Jahre in Sibirien inhaftiert waren.

  11. 6.

    @rbb Wie sieht es mit eingeschränkten Betreuungsangebot aus, wenn zu wenig Erzieher da sind? Ist jetzt seit 8 Wochen in unserer Kita der Fall. Dürfen die das weiter führen?

  12. 5.

    Bridgerton schauen klingt doch hervorragend :D

    Hab vorhin bei der Tagesschau gelesen, dass das Gesundheitsministerium einen Vorschlag an die Länder geschickt hat die Quarantäne Zeiten nochmals zu verkürzen und dann freiwillig Kontakte meiden.

    Vielleicht greift sowas dann ja zeitnah.

  13. 4.

    Endlich ist dieser Quatsch vorbei…
    Keine Überbelastung des medizinischen Dienstes seit Wochen und nun ist nach 2 Jahren auch mal gut
    Impfangebote gab es genug - wer nicht will, hat das Recht krank zu werden
    Quarantäne braucht auch keiner mehr , wird ja nicht mehr getestet also wissen wir ja nichts vom bösen Virus
    Und es gibt ja auch noch andere Krankheiten, welche Erkältungssymptome auslösen
    Wir finden es jedenfalls großartig, dass nun endlich wieder gelebt werden darf
    Und wer will , macht einfach alles weiter wie bisher - ist ja auch okay - wir haben aber keinen Bock mehr auf diese Gängelei - und wir sind alle geimpft
    Tschaka

  14. 2.

    Eben kam mein Kind aus der Schule mit einem Zettel. Nicht nur, das die Maskenpflicht endlich endet. Auch die Testpflicht endet zum 2.05.22.
    Das Ende der Testpflicht kommt jetzt doch sehr überraschend

  15. 1.

    "Unverändert bestehen bleiben die Isolations- und Quarantäneregelungen." - das ist der wirklich wichtige Satz. Alles locker, nix gilt mehr, aber WEHE, du steckst dich an oder hast so jemanden in der Familie... dann ab in den Kerker, gehe nicht über Los, ziehe nicht 4000 Eur ein. Damit lähmen wir dann alsbald alles, weil irgendwie ja schon jetzt, trotz Maskenpflicht, alle infiziert sind. Ach ja, die Testzentren schließen auch, es gibt nur noch solche vorm Aldi oder vorm Restaurant. Die machen keine PCR Tests. Braucht man ja auch nicht mehr, aber: nur PCR-Tests werden gezählt für die Statistik. Ein Schelm...

    Ich trag mal einfach weiter Maske. Ich hab keine Lust auf daheim sitzen und krank sein. Und Bridgerton kucken oder so.

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