Steinmeier signalisiert Zustimmung - 23. Februar 2025 zeichnet sich als Termin für Neuwahl ab
Die Fraktionen von Union und SPD haben sich offenbar auf vorgezogene Wahlen geeinigt. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten am Dienstag hervor. Auch der Bundespräsident hält den 23. Februar 2025 für einen "realistischen" Termin.
- Steinmeier billigt Zeitplan für Neuwahl des Bundestags
- Voraussetzung für Neuwahlen ist Vertrauensfrage - Bundespräsident löst Bundestag danach auf
- Möglicher Termin für Vertrauensfrage ist der 16. Dezember
- Bundeswahlleiterin hält Wahl am 23. Februar für durchführbar
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Zeitplan der Regierungsfraktionen und der Unionsfraktion für eine mögliche Neuwahl des Bundestags gebilligt. Nach "heutiger Bewertung" halte Steinmeier "den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch", erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstag nach einem Gespräch Steinmeiers mit SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge sowie Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU).
Abstimmung über Vertrauensfrage wohl am 16. Dezember
Auf dieses Datum hatten sich am Dienstag nach tagelangem Streit die Fraktionsspitzen von Union und SPD geeinigt. FDP und Grüne unterstützten die Festlegung. Laut Bundespräsidialamt sieht der Zeitplan vor, dass das Parlament am 16. Dezember über die Vertrauensfrage abstimmt. Die Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag stellen müsste, ist Voraussetzung für vorgezogene Neuwahlen. Die erwartete Niederlage bei dieser Vertrauensabstimmung würde den Prozess zu Neuwahlen einleiten.
Scholz hatte nach dem Ende der Ampel-Koalition ursprünglich die Vertrauensfrage Mitte Januar und eine Neuwahl im März anvisiert, sich aber zuletzt offen für ein früheres Datum gezeigt. Die CDU um Fraktionschef Friedrich Merz hatte gefordert, dass schon im Januar neu gewählt wird. Wahlleiter auf Bundes- und Landesebene hatten zunächst organisatorische Bedenken gegenüber einem zu frühen Termin geäußert.
Der Weg bis zur Neuwahl
Stellt der Bundeskanzler die Vertrauensfrage, entscheidet der Bundestag frühestens 48 Stunden später über diesen Antrag. Fällt die Abstimmung negativ aus, schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz der Kanzler dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen.
Entscheidet der Bundespräsident, den Bundestag aufzulösen - wozu er nicht verpflichtet ist - muss er das innerhalb von 21 Tagen tun. Zugleich setzt er den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden. Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.
Bundeswahlleiterin hält Termin für durchführbar
Bezüglich eines frühen Termins schon im Januar hatte die Bundeswahlleiterin Ruth Brand Bedenken geäußert. Sie stellte aber auch klar: "Ich bin sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer Macht stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten."
Gegen einen Termin im Februar hat Brand nun aber keine Einwände. Die genannten Termine "halte ich für rechtssicher durchführbar", sagte Brand am Dienstag in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung sei aus ihrer Sicht "beherrschbar".
Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler bewertete den 23. Februar als möglichen Termin für die vorgezogene Bundestagswahl ebenfalls vorsichtig optimistisch. "Das ist eine positive Entwicklung", sagte er mit Blick auf den entsprechenden Vorschlag. "Die Bundes- und Landeswahlleitungen gewinnen wertvolle Zeit für die Vorbereitung der Bundestagswahl 2025", so Bröchler. Er fügte aber hinzu: "Nur zwei Wochen später wäre für die Qualität der Wahl dennoch der überzeugendere Termin."
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 12.11.2024, 19:30 Uhr
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