Wahlen am 26. September - Wie Wohnungslose in Berlin wählen können
Wie viele Menschen ohne festen Wohnsitz in Berlin leben, darüber gibt es nur Schätzungen. Ihre Wahlstimme dürfen sie am 26. September trotzdem abgeben. Dafür müssen sie allerdings einen Antrag stellen - und sich an gewisse Stichtage halten.
An den Wahlen am 26. September dürfen in Berlin auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Das teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Mittwoch mit.
Personen ohne festen Wohnsitz müssen demnach die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Den Antrag können sie beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Mit dem Antrag müssen die Personen erklären, dass sie wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind.
Antrag bis spätestens 3. September
Wenn sie darin erklären, dass sie sich seit dem 26. Juni 2021 gewöhnlich in Berlin aufhalten, sind sie bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen sowie beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" wahlberechtigt. Wenn sie erst später nach Berlin gekommen sind, dürfen sie nur bei der Wahl zum Deutschen Bundestag mitwählen.
Der Antrag muss den Angaben zufolge bis Freitag, den 3. September, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5. September dort eingegangen sein.
Über die Zahl von Wohnungs- beziehungsweise Obdachlosen in Berlin gibt es nur Schätzungen. Hilfsorganisationen gehen von bis zu 10.000 wohnungslosen Menschen aus. Nach Ergebnissen einer Zählung im Februar 2020 leben etwa 2.000 Obdachlose in der Stadt.
Sendung: Abendschau, 18.08.2021, 19:30 Uhr